__ direktvorsätzlich geschnitten hat und dabei zumindest in Kauf genommen hat, ihn zu entstellen. Der Vorsatz zum Schnitt wird auch durch die Sprachnachrichten, wonach B._____ eine Abreibung verpasst werden sollte, und das vorgängige Bewaffnen mit einem scharfen Gegenstand belegt. Er hat damit den Versuchstatbestand von Art. 122 Abs. 2 StGB i.V.m. Art 22 Abs. 1 StGB erfüllt. - 24 - Es sind keine Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe ersichtlich. Dementsprechend ist der Beschuldigte wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie des Privatklägers B._____ sind diesbezüglich gutzuheissen.