2.5.9. Es ist damit erstellt, dass F._____ und eine weitere Person, mutmasslich J._____, sowie H._____ in das Zimmer des auf dem Bett liegenden - 23 - B._____ eingetreten sind, ihm die weitere Person mit einem länglichen Holzstück auf den Rücken und sodann auf den Kopf geschlagen hat, sowie F._____ ihn im Gesicht mit einem scharfen Gegenstand geschnitten hat. B._____ hat hierbei die in der Anklage genannten Verletzungen erlitten. Es ist fotografisch dokumentiert, dass von dieser eine mehrere Zentimeter lange Narbe zurückgeblieben ist (Protokoll HV S. 49, vgl. auch UA act. 1849.1 f., Protokoll Berufungsverhandlung S. 13).