___ UA act. 1859, 1747 f.; B._____: UA act. 1722, 1842; D.C._____ Protokoll HV S. 39; E.C._____: UA 1790, 1803, Protokoll HV S. 7, C.C._____: UA act. 1778). Es wäre jedoch zu erwarten, dass die beteiligten Personen zumindest ansatzweise beschrieben werden könnten. Für das Obergericht steht immerhin fest, dass neben dem Beschuldigten, H._____ und G._____ mindestens eine weitere Person dabei war, die auf B._____ mit einem kantigen Holzstück eingeschlagen hat, dies einmal auf den Rücken und einmal auf den Kopf.