Die Schilderungen der Beschuldigten bieten schliesslich auch keine Erklärung dafür, weshalb im Zimmer von B._____ Blutspuren gefunden worden sind. Weiter fällt auf, dass in den Schilderungen der Beschuldigten Ausführungen über Tathandlungen von B._____ vollkommen fehlen, dies spricht ebenfalls dafür, dass dieser beim Beginn der wechselseitigen Auseinandersetzung bereits verletzt war.