Die Beschuldigten gingen gemäss ihren überwiegenden Aussagen davon aus, dass der Wasserschaden von B._____ absichtlich verursacht worden ist und H._____ sollte nach dem Rechten sehen, wobei es nicht primär um ein Reparieren ging. Da beim Eintreffen der Polizei kein Wasser mehr auf dem Küchenboden bzw. im Spülbecken war, erscheint es wahrscheinlich, dass B._____ das Wasser absichtlich hat überlaufen lassen, dies kann jedoch offenbleiben.