rechten Wange komme sowohl ein Schlag mit einem scharfkantigen Gegenstand als auch halbscharfe oder scharfe Gewalt mit einem Messer in Frage. Die Hautabschürfungen insbesondere an der rechten Unterarmkleinfingerkante könnten durch das Abwehren von Schlägen (sog. Parierverletzung) erklärt werden (UA act. 1354). Es ist anzumerken, dass anlässlich der Berufungsverhandlung noch immer eine Narbe an der Wange von B._____ erkennbar war (Protokoll Berufungsverhandlung S. 13, vgl. auch Protokoll HV S. 49).