So musste sich auch L._____ gemäss seinen Angaben noch einen Pullover anziehen, als die Beschuldigten kamen, er war somit zuvor nur mit einem T-Shirt bekleidet in seiner Wohnung, die einen Stock tiefer liegt, weshalb es dort erfahrungsgemäss noch kühler war. Keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen vermag schliesslich auch die Tatsache zu erwecken, dass er sich zum Schlafen hingelegt hat, obwohl er damit habe rechnen müssen, dass ein Sanitärinstallateur komme, um den Wasserschaden anzusehen. Einerseits hatte er zwar angegeben, dass I._____ ihm zugesichert habe, einen Installateur zu schicken (UA act. 1701, 1716 und 1820), hingegen bekam er von ihm keine Zeitangabe.