Aussagen, dass er ohne Bettwäsche geschlafen hat, obwohl die Heizung nicht funktioniert habe und es im Gebäude somit kühl gewesen sei. B._____ hat hierzu erklärt, dass er am nächsten Tag ins Zimmer seines Bruders habe umziehen wollen, da er sein Zimmer aufgrund des Mietrückstands habe verlassen müssen. Er habe sein Zimmer geputzt und seine Sachen gepackt und bereits ins Zimmer seines Bruders gebracht. Er habe aber in dieser Nacht noch nicht dort schlafen können, da sein Bruder noch einen gemeinsamen Bekannten (N._____) zu Besuch gehabt habe, welcher dort geschlafen habe. Es sei noch sein Recht gewesen, in seinem Zimmer zu schlafen (UA act. 1838, Protokoll Berufungsverhandlung S. 9).