Die Auswertung der Sprachnachrichten hat ergeben, dass die Männerstimme MS2 – entgegen der Anklage – nicht H._____, sondern einem anderen Insassen des Autos gehört, was von der Übersetzerin M._____ bestätigt wurde. Die Nachricht von einer unbekannten Person «Ja, wir gehen jetzt und ich schlage ihn dir, bis ihn der Teufel holt. Ich bringe ihn dir nach Hause» ist so zu interpretieren, dass jemand – nämlich B._____ – geschlagen bzw. gar heftig geschlagen werden sollte. Ob diese Aussage die Bestätigung eines entsprechend formulierten Auftrags des Beschuldigten I._____ oder die spontane Eingebung des Sprechenden war, lässt sich aus der Sprachnachricht nicht ableiten.