2.5.2. Am Tatabend wurden diverse Sprachnachrichten zwischen I._____ und H._____ ausgetauscht, wobei auch weitere Personen zu hören sind. Diese Sprachnachrichten liegen in den Akten vor und bestätigen als zentrales Beweismittel die Ausführungen von B._____. Gegen 19:12 Uhr haben I._____ und H._____ noch Sprachnachrichten über die Erledigung der Abfallprobleme in Gemeinde T._____ ausgetauscht. Es ist davon auszugehen, dass es sodann zwischen ihnen ein Telefonat gegeben hat, in dem über den Wasserschaden gesprochen worden ist und H._____ gebeten worden ist, nach Gemeinde T._____ zu fahren. Der genaue Gesprächsinhalt ist jedoch nicht bekannt.