Die Privatkläger gaben demgegenüber grob zusammengefasst an, dass sich B._____ nach seiner Kontaktaufnahme mit I._____ bereits ins Bett gelegt habe; A._____ und D.C._____ seien noch in der Küche gewesen. Es seien sodann 4-8 Personen (mehrheitlich wurden mindestens 6 Personen genannt) in die Küche gekommen und hätten nach B._____ gefragt, dabei hätten sämtliche Personen ein längliches Stück Holz, ähnlich einem Tischbein in der Hand gehabt. Sie seien dann zum Zimmer von B._____ und hätten auf den schlafenden B._____ mit den Holzstücken eingeschlagen und ihn im Gesicht geschnitten. In der Folge seien zuerst A._____ und dann D.C.___