In der Gemeinschaftsküche hätten sie B._____, A._____ und D.C._____ (Angaben hierzu nicht konstant) angetroffen und es hätte eine kurze Diskussion gegeben. D.C._____ sei nach wenigen Augenblicken rausgegangen und habe im oberen Stock seine beiden Brüder C.C._____ und E.C._____ geholt. Die Brüder hätten sich bewaffnet, wobei überwiegend angegeben worden ist, dass E.C._____ ein oder mehrere Messer, C.C._____ einen Stuhl und D.C._____ ein Holzstück, das einem Tischbein gleiche, in den Händen gehabt hätten. Die Privatkläger seien sodann sofort auf die Beschuldigten losgegangen. In der Folge habe es eine Schlägerei gegeben, wobei sich die Beschuldigten lediglich gewehrt hätten.