2032), was die Beschuldigten dazu bewegt hat, sich an den Tatort zu begeben. Durch Fotografien belegt und von keiner Partei bestritten ist weiter, dass beim Eintreffen der Polizei kein Wasser mehr am Boden der Küche oder im Spülbecken war (UA act. 1217 ff.). Unterschiedlich beantwortet wird die Frage, ob der Abfluss verstopft bzw. beschädigt war oder ob B._____ diesen absichtlich verstopft hat bzw. von welchem Sachverhalt die Beschuldigten ausgegangen sind, als sie nach Gemeinde T._____ gefahren sind. Grundlegend bestritten ist zudem der Verlauf des Besuchs bzw. der Auseinandersetzung und die Tatbeiträge sowie die Verwendung von Messern und von Gegenständen zum Schlagen.