mit einem unbekannten scharfen Gegenstand an der rechten Wange geschnitten hat. Weiter geht das Obergericht davon aus, dass es in der Folge zu einer wechselseitigen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, H._____, G._____ sowie A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ gekommen ist, bei welcher sämtliche Personen aktiv mitgewirkt haben und die dokumentierten Verletzungen entstanden sind. Hingegen lassen sich die genauen Tatbeiträge sowie der Verlauf der Auseinandersetzung nicht weiter rekonstruieren, womit der übrige angeklagte Sachverhalt nicht erstellt ist.