Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 7. August 2023 abgewiesen. 3. Die Berufungsverhandlung fand am 14. August 2023 zusammen mit den Berufungsverfahren i.S. G._____ (SST.2022.223), H._____ (SST.2022.224) und I._____ (SST.2022.225) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Aufgrund der Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft und der Privatkläger ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). Das vorliegende Verfahren ist eines von vier parallel geführten Verfahren.