2.6. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2022 wurde die amtliche Verteidigung des Beschuldigten von Rechtsanwältin Isabella Schibli auf Rechtsanwalt Adrian Dumitrescu übertragen. -7- 2.7. Mit Verfügung vom 2. Mai 2023 wurden die Gesuche sämtlicher Privatkläger um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgewiesen. 2.8. Mit der Vorladung und Verfügung vom 7. Juni 2023 wurde den Parteien mitgeteilt, dass sich das Obergericht vorbehalte, den als Angriff bzw. als Anstiftung zum Angriff angeklagten Sachverhalt auch als Raufhandel bzw. Anstiftung zum Raufhandel zu würdigen.