5.2. Weitergehende Forderungen werden abgewiesen. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 7. September 2022 hat die Staatsanwaltschaft das Urteil vollumfänglich angefochten und Schuldsprüche für sämtliche Vorwürfe gemäss Anklageschrift beantragt, wofür eine unbedingte -6- Freiheitsstrafe von 5 Jahren sowie eine Landesverweisung von 10 Jahren auszusprechen sei.