Den Nachweis, dass die Berufungserklärung entgegen der erwähnten Quittung in der Übermittlung enthalten gewesen wäre, erbringt der Verteidiger nicht. Stattdessen räumt er sogar ein, dass die IncaMail vom 12. September 2022 das PDF mit der Berufungserklärung nicht enthalten habe, weil «diese aufgrund einer Fehlmanipulation bei der Verwendung von IncaMail nicht (mehr) angehängt» gewesen sei - 13 -