diesbezüglicher Vorwurf gemacht werden kann und eine Schadenersatzleistung ungeeignet ist für eine Wiedergutmachung (vgl. zur Publikation bestimmtes Urteil des Bundesgerichts 6B_16/2022 vom 26. Januar 2023 E. 1.2; vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_311/2023 vom 9. März 2023 E. 3; je mit weiteren Hinweisen).