Überdies sei die Berufungserklärung selber beim Versicherungsgericht nicht eingegangen. Um 10:51 Uhr gleichentags reichte der Verteidiger sodann per IncaMail zuhanden des Strafgerichts gemäss der zugestellten Abgabequittung folgende drei Dateianhänge ein: «220913 Abgabequittung für Eingabe an Obergericht Versicherungsgericht.pdf», «220822_A._BZG- Lenzburg_begruendetes-Urteil_reduz.pdf» sowie «220912 BL – OGerAG_ Berufungserklärung_signiert.pdf».