Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 22. August 2022 zugestellt (GA 334), wobei die Berufungserklärungsfrist am 12. September 2022 endete. Am 12. September 2022 um 19:18 Uhr ging beim Versicherungsgericht eine über IncaMail erfolgte Eingabe der F. GmbH c/o G. GmbH ein, die gemäss zugestellter Abgabequittung einen Dateianhang («220822_A._BZG-Lenzburg_ begruendetes-Urteil_reduz.pdf»), jedoch unbestrittenermassen keine Berufungserklärung enthielt (vgl. Eingabe des Verteidigers vom 20. April 2023 S. 1 unten). Im Betreff wurde angegeben «Betreffend das Urteil vom 2. Juni 2022 des Bezirksgerichtes Lenzburg / Nr. ST.2021.77, ST.2020.6686 Berufungserklärung gemäss Art.