3.10. Mit Eingabe vom 20. April 2023 nahm der Verteidiger zur Eintretensfrage Stellung und beantragte auf die Berufung sei einzutreten. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Es ist zunächst zu prüfen, ob der Verteidiger des Beschuldigten die Berufung frist- und formgerecht eingereicht hat.