3. Dispositivziffer 2 sei wie folgt anzupassen: «Der Beschuldigte wird hierfür zu 20 Tagessätzen Geldstrafe à CHF 30, also CHF 600 und einer Busse von Fr. 300, ersatzweise drei Tagen Freiheitsstrafe, verurteilt.» 4. Die übrigen Dispositivziffern (insb. 7 und 9) sind ausgangsgemäss anzupassen. Überdies stellte er folgende Anträge: 1. Antrag auf Durchführung eines schriftlichen Verfahrens 2. Antrag auf amtliche Verteidigung. 3. Antrag auf Akteneinsicht.