3.2. Das Sekretariat des Obergerichts, Abteilung Zivil-und Strafgericht, wies den Verteidiger des Beschuldigten am 13. September 2022 darauf hin, dass eine allfällige Berufungserklärung an das Strafgericht eingereicht werden müsste. 3.3. Der Vertreter des Beschuldigten reichte daraufhin zuhanden des Strafgerichts am 13. September 2022 das vorinstanzliche Urteil, die Abgabequittung für die Eingabe an das Versicherungsgericht vom -6- 12. September 2022 sowie die Berufungserklärung mit folgenden Anträgen ein: