1. Einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, womit sich die Tagessätze auf 119 Tage und der Geldstrafenbetrag auf CHF 3'570.00 reduzieren. 2. Einer Busse von CHF 900.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen.