Weiter konnten 3'003 Gramm Marihuana positiv auf THC getestet werden (THC-Gehalt über 1 %). Dieses Betäubungsmittel wurde sodann sichergestellt. Aufgrund der grossen Menge an Marihuana kann vorliegend nicht von einem Bedarf für den Eigenkonsum ausgegangen werden. Des Weiteren gab der Beschuldigte gegenüber den Polizeibeamten an, die THC-Skiddlez selbst zu konsumieren. Dossier 2 Führen eines Motorfahrzeuges unter Drogeneinfluss (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG i.V.m. Art. 31 Abs. 2 SVG, Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 VRV) Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, ein Motorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand geführt.