Der Beschuldigte seinerseits gab an, dass es sich in den Säcken hierbei um CBD- Blüten handeln und er diese vertreiben würde. Aufgrund dieser Aussage wurden stichprobenartig Tests bei den Säcken durchgeführt, welche feststellen sollen, ob die Blüten THC enthalten. Diese ergaben teilweise positive Ergebnisse auf THC. In der Folge wurden sämtliche Plastiksäcke auf deren THC-Gehalt durch das Institut für Rechtsmedizin in Bern überprüft. Daraus resultierte, dass insgesamt 25'101 Gramm positiv auf CBD- Marihuana getestet wurden. Weiter konnten 3'003 Gramm Marihuana positiv auf THC getestet werden (THC-Gehalt über 1 %).