4. [in Rechtskraft erwachsen] 4.1. Folgende beschlagnahmte Gegenstände werden eingezogen: - eine Unterhose, grau, - ein Büstenhalter, schwarz, - eine Jeanshose, blau, - ein T-Shirt, schwarz, - ein Paar Socken, schwarz, - ein Paar Stulpen, schwarz, - ein T-Shirt «[…]»; - ein Messer «Victorinox», schwarzer Griff, - ein Brotmesser «[…] 50». Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 4.2. Die Abschiedsbriefe und -botschaften werden der Beschuldigten zurückgegeben. Sie können von der Beschuldigten innerhalb von 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der vorinstanzlichen Gerichtskanzlei abgeholt werden. - 22 -