6.4. Die Beschuldigte, geboren am tt.mm.1969, ist deutsche Staatsangehörige. Sie reiste am tt.mm.2012, d.h. im Alter von 43 Jahren, in die Schweiz ein (MIKA Akten = UA act. 747). Im Tatzeitpunkt (12. Juli 2019) lebte sie somit erst seit 7 Jahren in der Schweiz. Sie besuchte sämtliche Schulen in Deutschland, absolvierte ihre Lehre als Speditionskauffrau im elterlichen Betrieb und war bis zu ihrem Umzug im Jahre 2012 in die Schweiz im deutschen Arbeitsmarkt vollständig integriert. Ihre Anstellung in Deutschland kündigte sie erst wegen des Wegzugs in die Schweiz (UA act. 9).