Er hatte auch nicht den geringsten Anlass für diese Attacke geboten, sondern wollte die Beschuldige vielmehr von einem vermeintlich folgenschweren Schritt beschützen. Entsprechend erklärte B., dass seine linke Körperseite «offen», d.h. schutzlos gewesen sei, da er sich lediglich auf das Messer am Hals der Beschuldigten konzentriert habe (UA act. 688). Er habe nicht gesehen, wie die Beschuldigte ein zweites Messer behändigte, sondern erst den Stich in die Brust gespürt (UA act. 629, 688). Die Beschuldigte nutzte somit die wehrlose Position von B. sowie die Arglosigkeit und die Hilfsbereitschaft ihres ehemaligen Lebenspartners aus. Damit offenbarte sie ein hohes Mass an Skrupellosigkeit.