unter anderem gezielt auf das kürzlich operierte Schlüsselbein – traktiert (UA act. 627 f.; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Es liegt auf der Hand, dass die Handlungen der Beschuldigten bewusst und gezielt gegen B. gerichtet waren. Sobald er ihr die letalen Gegenstände entwenden konnte, versuchte sie mit blossen Händen den beabsichtigten oder zumindest in Kauf genommenen Tötungserfolg herbeizuführen.