Er habe sich nicht schützen können, da er vom Angriff völlig überrascht gewesen sei (UA act. 688: Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Die weiteren Verletzungen seien Abwehrverletzungen (UA act. 629; 689). B. präzisierte den Ablauf, indem er angab, dass die Situation erst nach dem Stich in die Brust dynamisch geworden sei, da er versucht habe, beide Messer unter -8-