Kratzer an ihrem Hals gesehen und sei in Panik geraten. Als er versucht habe, ihr das Messer aus der Hand zu reissen, habe er einen Stich in der Brust verspürt (UA act. 627; 665; 681; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 f.). Ob sie dieses Messer parat gelegt habe oder bereits in der Hand gehalten habe, könne er nicht mehr sagen, es sei alles sehr schnell gegangen (UA act. 627); es sei sicherlich nicht jenes Messer gewesen, welches sie sich an den Hals gehalten habe (UA act. 689; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 6). Sie habe gezielt in Richtung seines Herzens zugestochen (UA act. 629, 670). Er habe sich nicht schützen können, da er vom Angriff völlig überrascht gewesen sei (UA act.