B. beschrieb, wie er in die Situation von der Beschuldigten involviert worden sei. Er sei am 12. Juli 2019 gegen 7 Uhr morgens von der Nachtschicht nach Hause gekommen, habe sich schlafen gelegt und sei gegen 13 Uhr von der Beschuldigten auf das Mobiltelefon angerufen worden. Da er sich sicher gewesen sei, sie zuvor unten in der Wohnung gehört zu haben, sei er aufgestanden, um nachzusehen. Als er die Wendeltreppe hinuntergegangen sei, habe er gesehen, dass die Beschuldigte am Esstisch gesessen sei und sich ein grosses Messer an den Hals gehalten habe (UA act. 627 f.). Er habe Blut und kleine Schnittwunden/ Kratzer an ihrem Hals gesehen und sei in Panik geraten.