2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 24. Januar 2022 beantragte die Beschuldigte, sie sei von den Vorwürfen der versuchten vorsätzlichen Tötung sowie der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen. Sie sei stattdessen wegen versuchter schwerer Körperverletzung (in Bezug auf den Messerstich) und versuchter Freiheitsberaubung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten zu verurteilen. Für den Fall eines Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung sei sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 24 bedingt, zu verurteilen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen.