a) der Gebühr Fr. 8'000.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung Fr. 40'377.40 c) den Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung Fr. 00.00 d) den Kosten für Übersetzungen Fr. 00.00 e) den Kosten für Gutachten von Fr. 00.00 f) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden Fr. 13'535.85 g) den Spesen von Fr. 1'820.00 h) den anderen Auslagen Fr. 00.00 i) der Anklagegebühr Fr. 2'450.00