Die erhöhte Gerichtsgebühr für den vollständig begründeten Entscheid von Fr. 2'200.00 kann dem Beschuldigten deshalb nicht auferlegt werden. Nach dem Gesagten sind ihm die Verfahrenskosten von Fr. 1'705.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 400.00) aufzuerlegen. 6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das ist auch der Fall, wenn eine Berufung vollumfänglich abgewiesen wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_761/2017 vom 17. Januar 2018 E. 4 mit Hinweisen). Das Obergericht erkennt: