Bei einer mangelnden gesetzlichen Grundlage für eine Unterscheidung zwischen einem Entscheid im Dispositiv und einem vollständig begründeten Entscheid gilt dies selbstredend auch, wenn bereits im Entscheid im Dispositiv eine erhöhte Gebühr für den begründeten Entscheid mit einer Reduktion bei ausbleibendem, vollständig begründetem Entscheid festgelegt wird. Die Vorinstanz hat die Gerichtsgebühr von Fr. 1'200.00 für den vollständig begründeten Entscheid auf Fr. 2'200.00 um insgesamt 5/6 bzw. Fr. 1'000.00 und damit um beinahe das Doppelte erhöht. Bund und - 11 -