Sie erscheint unter Berücksichtigung der leichtfertig in Kauf genommenen, nicht unerheblichen Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit durch die Eisplatten auf der Plane, die schliesslich auf die Autobahn A1 herabfielen, und dem nicht zu bagatellisierenden Verschulden des Beschuldigten als sehr mild. Nachdem eine Erhöhung der Busse aufgrund des Verschlechterungsverbots ausgeschlossen ist, bleibt es bei der von der Vorinstanz festgesetzten Busse von Fr. 200.00.