am 12. Februar 2021 am Morgen nicht vollständig von Eis sowie Schnee befreit hatte, um 17:19 Uhr auf der A1 in Richtung Zürich fuhr und Eisplatten von der Plane seines Anhängerzugs auf die Fahrbahn im Bereich des Gemeindegebiets Baden gefallen sind. Das Ergebnis der Beweiswürdigung erscheint neben der alternativen Darstellung des Beschuldigten nicht als offensichtlich haltlos, sondern immer noch als Sachverhalt, der zumindest nicht weniger realistisch als die Tatsachenbehauptungen des Beschuldigten ist. Dass eine andere Lösung oder Würdigung ebenfalls vertretbar oder gar zutreffender erscheint, genügt für die Annahme von Willkür nicht.