Sie durfte weiter in freier Würdigung der Beweise und nach der aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung ohne erhebliche sowie nicht zu unterdrückende Zweifel sowie ohne Verletzung der Unschuldsvermutung darauf schliessen, dass der Beschuldigte den Lastwagen Mercedes-Benz mit Sachentransportanhänger Schwarzmüller der C. AG. am 12. Februar 2021 am Morgen nicht vollständig von Eis sowie Schnee befreit hatte, um 17:19 Uhr auf der A1 in Richtung Zürich fuhr und Eisplatten von der Plane seines Anhängerzugs auf die Fahrbahn im Bereich des Gemeindegebiets Baden gefallen sind.