sich an einem kalten Wintertag bei Minustemperaturen zwischen -5 °C bis -10 °C im Verlauf des Tages bis um rund 17 Uhr keinerlei neue Eisschichten gebildet hätten). Bei einem gemäss Vorinstanz nicht vollständig von Eis sowie Schnee gereinigten Sachentransportanhänger ist es entgegen dem Beschuldigten durchaus plausibel, dass darauf befindliches Eis erst nach einem rund zweistündigen Parkieren des Lastwagens in Brugg an der Sonne vor der Rückfahrt (vgl. Beschuldigter: Protokoll der Hauptverhandlung, VA act.