36 f.). Der Zeuge B. habe danach über eine Ausfahrt einen Parkplatz zur Erstellung von Fotos aufgesucht und am nächsten Tag mit Brief bzw. E-Mail vom 13. Februar 2021 versucht, mit der Arbeitgeberin des Beschuldigten eine gütliche Lösung zu erzielen. Nachdem nach mehreren Schreiben keine Einigung habe erzielt werden können, habe er Strafanzeige bei der Polizei erstattet.