3. 3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist unbestritten geblieben, dass sich am 12. Februar 2021 am Morgen Eis auf dem Lastwagen des Beschuldigten befunden hat und B. mit seinem erwähnten Personenwagen sowie der Beschuldigte mit dem erwähnten Lastwagen samt Sachentransportanhänger nach 17 Uhr auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Zürich auf dem Streckenabschnitt des Gemeindesgebiets Baden auf der Normalspur unterwegs gewesen sind. Umstritten – da nicht anerkannt – ist hingegen, ob sich vom Anhängerzug des Beschuldigten Eisplatten gelöst haben und auf die Fahrbahn gefallen sind.