gemäss Art. 406 Abs. 1 lit. c StPO vorgesehene, schriftliche Verfahren nicht zulässig sein sollte (Übertretung, öffentliche Verhandlung vor Vorinstanz, Angelegenheit von geringer Bedeutung angesichts einer Busse von Fr. 200.00, ohne weiteres bestehende Möglichkeit der Beurteilung der sich stellenden Fragen basierend auf den Akten; vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1066/2021 vom 21. Januar 2022 E. 1.4), ist nicht ersichtlich.