zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 100.00, d.h. total Fr. 12'000.00, Probezeit 4 Jahre, - 20 - und zu einer Busse von Fr. 3'000.00, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 4. Der dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 20. Juli 2017 für die Geldstrafe (120 Tagessätze à Fr. 80.00) gewährte bedingte Strafvollzug wird nicht widerrufen. 5. 5.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2’000.00 sowie den Auslagen von Fr. 154.00, gesamthaft Fr. 2'154.00, werden dem Beschuldigten auferlegt.