(vergleichbar mit einem plötzlichen, nicht vorhersehbaren Schwarzwerden), dass dieser keine Reaktionsmöglichkeit zur Verhinderung des Verkehrsunfalles gehabt habe. Denn auch beim Schlafapnoesyndrom werde davon ausgegangen, dass die Schläfrigkeit subjektiv wahrgenommen werde, bevor die Fahrfähigkeit am Steuer schwerwiegend beeinträchtigt sei. Durch das Schlafapnoesyndrom könne sich die Schläfrigkeit sehr rasch verstärken, sodass die Gegenmassnahmen schneller ergriffen werden sollten. Durch entsprechende Gegenmassnahmen könne man aber derartigen Unfallereignissen entgegenwirken (UA 520 f.).