Die aus dieser Krankheit bedingte erhöhte Tagesmüdigkeit konnte der Beschuldigte bei der gebotenen Sorgfalt nämlich gleichwohl erkennen. Es ist daher für das Obergericht erstellt, dass der Beschuldigte unmittelbar vor dem Unfall am 23. Mai 2019 Müdigkeitssymptome ignorierte, obwohl er von seiner Einschlafneigung in monotonen Situationen wusste, in den beiden Nächten vor dem Unfall nur rund fünf bzw. vier Stunden geschlafen hatte, seit einigen Wochen ein neues müdigkeitsauslösendes Medikament einnahm (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.: Pregabalin, welches er ein paar Tage nach dem Unfall wieder absetzte) und ihm das mögliche