sich auch nie tagsüber müde gefühlt oder schläfrig», UA 514). Das Obergericht hat daher keine Zweifel, dass beim Beschuldigten, wie im Gutachten dargelegt, vor dem Unfall Müdigkeitssyndrome vorhanden waren, denen er nicht die möglich und notwendige Aufmerksamkeit zukommen liess. Daran vermag nichts zu ändern, dass die schwere Schlafapnoe erst nach dem Unfall diagnostiziert wurde. Die aus dieser Krankheit bedingte erhöhte Tagesmüdigkeit konnte der Beschuldigte bei der gebotenen Sorgfalt nämlich gleichwohl erkennen.