Dem stehen die Ausführungen der Dr. med. D._____ im von ihr erstellten Gutachten zur Fahrfähigkeit des Beschuldigten vom 11. Januar 2021 (UA 507 ff.) und ihre Aussage bei der vorinstanzlichen Verhandlung (GA 61 ff.) gegenüber. Danach würden Symptome der Schläfrigkeit vor einem kurzen Einnicken obligat auftreten, wobei die Anzeichen dafür subjektiv verschieden sein könnten. Die Symptome des drohenden Einnickens am Steuer seien vielfältig und könnten vom schläfrigen Lenker ohne weiteres wahrgenommen werden. Es sei möglich, dass diese Symptome erst während der Fahrt auftreten würden.